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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung kreativ- und beratungsbezogener Dienstleistungen zwischen der

ALL ABOUT VIDEO GmbH
Bavariafilmplatz 7
D – 82031 Grünwald
Vertreten durch: Christian Breuer
E-Mail: info@all-about-video.com

(nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AAV“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Die Leistungen der AAV richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die AAV erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

1.3 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AAV ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Individuell vereinbarte Vertragsregelungen (insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Projektpläne) gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand der Verträge sind insbesondere folgende Dienstleistungen der AAV:

  • KI-gestützte Konzeption und Produktion von Werbevideos, Social Media Ads und Bewegtbild-Inhalten
  • KI-gestützte Konzeption und Produktion von Bildern, Produktfotos und visuellen Kampagnen
  • Beratung, Workshops und Schulungen rund um KI-gestützte Content-Produktion und KI-Workflows / KI-Agenten
  • Strategische Begleitung (z. B. AI Creative Partnerships)

2.2 Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet AAV eine fachgerechte Erbringung der Leistung im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bei Werkleistungen (z. B. fertig produzierte Videos) gilt das Recht des Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB).

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website (insbesondere www.all-about-video.com) sowie das Angebot eines kostenlosen Strategie- bzw. Kennenlerngesprächs stellen kein bindendes Vertragsangebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme dar.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles, von AAV erstelltes schriftliches Angebot (auch per E-Mail) und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.

3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt AAV alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Briefings, Markenrichtlinien, Bildmaterial, Texte) und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, an überlassenen Materialien über alle erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte) zu verfügen oder berechtigt zu sein, AAV deren Nutzung zum Zweck des Auftrags einzuräumen. Er stellt AAV insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend; etwaige Mehraufwände kann AAV gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Einsatz von KI-Tools und Subunternehmern

5.1 Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass AAV bei der Leistungserbringung Tools auf Basis Künstlicher Intelligenz (z. B. Bild- und Video-Generatoren, Sprachmodelle) sowie geeignete Subunternehmer und Freelancer einsetzen darf.

5.2 AAV ist berechtigt, technische Anbieter (z. B. Cloud-Dienste, KI-Plattformen) einzubeziehen. Soweit hierbei personenbezogene Daten oder vertrauliche Materialien des Auftraggebers verarbeitet werden, achtet AAV auf eine datenschutz- und vertraulichkeitskonforme Auswahl.

5.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit KI-Generatoren erzeugte Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich grenzwertig sein können. AAV prüft Ergebnisse mit üblicher Sorgfalt, eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit oder uneingeschränkte rechtliche Verwendbarkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % bei Lieferung bzw. Projektabschluss fällig. Bei laufenden Beratungsleistungen (z. B. Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist AAV berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 An den von AAV erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Videos, Bilder, Konzepte) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Verwendungszweck (z. B. Werbung in den vereinbarten Kanälen).

7.2 Eine über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung (z. B. Weiterveräußerung, Sublizenzierung an Dritte, völlig andere Kampagnenformate) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.

7.3 AAV behält sich das Recht vor, erstellte Arbeitsergebnisse in eigenen Showcases (Website, Social Media, Pitch-Präsentationen) als Referenz zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

7.4 Soweit Inhalte auf KI-Generatoren beruhen, gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Anbieter; AAV informiert auf Nachfrage über die wesentlichen Bedingungen.

§ 8 Abnahme und Korrekturschleifen

8.1 Bei Werkleistungen gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung konkrete Mängel in Textform rügt.

8.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, sind im Angebotspreis zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche können nach Aufwand abgerechnet werden.

§ 9 Gewährleistung

9.1 AAV erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln (§§ 631 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben:

9.2 Bei Mängeln ist AAV zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1 AAV haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen oder arglistig verschwiegen wurden.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung oder mittelbare Folgeschäden — ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AAV.

§ 11 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kampagnen-Pläne) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus.

§ 12 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung. Sofern AAV im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand: Mai 2026